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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 15 AS 33/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,75903
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 15 AS 33/20 B ER (https://dejure.org/2020,75903)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.04.2020 - L 15 AS 33/20 B ER (https://dejure.org/2020,75903)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. April 2020 - L 15 AS 33/20 B ER (https://dejure.org/2020,75903)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • VG München, 02.02.1999 - M 21 K 98.750

    Bindungswirkung der Behörden und Gerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 15 AS 33/20
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154 EUR und danach 252 EUR (Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650 DM in 1997 (Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100 EUR (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R) sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175 EUR (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.

    Dagegen wurde eine Arbeitszeit von drei bis vier Stunden an einem Arbeitstag pro Woche "zu einem völlig belanglosen Entgelt" (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) und ein monatliches Entgelt von 300 EUR und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344 f.) als völlig unwesentlich angesehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 15 AS 33/20
    Ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).

    Ebenso wie der Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII rechtlich ein aliud zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II darstellte (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER), gilt dies auch für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 15 AS 33/20
    Sie haben nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -) zustand.

    In einem vom BSG mit Urteil vom 30. Januar 2013 (- B 4 AS 54/12 R -, juris) entschiedenen Verfahren hatte der Kindesvater (bereits) ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU, so dass auch für das noch ungeborene Kind ein von weiteren Voraussetzungen unabhängiges Aufenthaltsrecht (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 FreizügG/EU) bzw. der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 S. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)) zu erwarten war.

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